Bei unseren Arbeiten zur Qualitätssicherung halten wir uns an die Forderungen der Norm „Übersetzungsdienstleistungen – Dienstleistungsanforderungen; DIN EN ISO 17100:2016-5“. Vielen Auftraggebern ist hingegen nicht bewusst, dass auch sie Mitwirkungspflichten bei der Qualitätssicherung haben, die sich – explizit oder implizit – aus der genannten Norm ergeben. In der Regel handelt es sich um Informationen, die der Übersetzer vom Auftraggeber benötigt – und die der Auftraggeber beibringen muss – um sicherzustellen, dass genau das Ergebnis erzielt wird, das ihm vorschwebt. Sie müssen sich bewusst sein, dass der Übersetzer – als Außenstehender – viele Dinge nicht kennt, die Ihnen aus Korrespondenzen und Gesprächen bekannt sind und die Sie im Kollegenkreis stillschweigend als bekannt voraussetzen können – seien es Abkürzungen, bestimmte Bezeichnungen, auf die Sie sich intern geeinigt haben oder auch nur der Umstand, ob Sie mit Ihrem Korrespondenzpartner auf Duzfuß stehen oder nicht – Wissen oder Nichtwissen sind hier oft mit der Grenze zwischen richtig und falsch oder auch zwischen korrekt und peinlich identisch. Auch wenn die oben genannte Norm in der üblichen Sprache der Bürokraten gehalten ist und sich an Personen wendet, denen die Fachbegriffe beim Übersetzen vertraut sind – vielleicht hilft sie Ihnen zu verstehen, wo überall Stolpersteine im Verhältnis zwischen Übersetzer und Auftraggeber liegen können und wie Sie diese umgehen können.

Ist Ihnen die Norm zu kompliziert oder zu technisch? Dann verweisen wir auf das Info-Heftchen unseres Berufsverbands