Sachverständigengutachten

Übersetzungen können – wie jede andere Werkleistung auch – Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sein. Das Übersetzen ist – anders als z.B. das Fertigen einer Schraube – kein genormter Vorgang, d.h. Formulierungen, Wortwahl, Stilelemente und vieles andere sind in gewissen Grenzen variabel.

Die Frage ist dann oft, wo besagte Grenzen zu ziehen sind und ob sie eingehalten oder überschritten wurden, oder allgemeiner gefragt: wurde das mit der Übersetzung verbundene Ziel erreicht oder verfehlt?

Als allgemein beeidigte sprachkundige Sachverständige stehen wir Ihnen bei der Beantwortung dieser und anderer Fragen gern zur Seite. Mit unseren Gutachten können wir Ihnen helfen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen bzw. die Erfolgsaussichten einer streitigen Auseinandersetzung abzuschätzen. Sachverständigengutachten sind in ihrer objektiven Mittlerfunktion daher auch geeignet, eine Einigung zwischen den Streitparteien bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung herbeizuführen, das Prozessrisiko zu senken oder ganz zu vermeiden und letztendlich auch weitere hohe Zusatzkosten für alle Beteiligten zu umgehen